TRBS 2121 – umstrittenes Thema
- 27. Mai 2019
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 regeln schon eh und je, wie Betriebe ihre Beschäftigten vor einem Absturz von Gerüsten schützen müssen.
Bei Nichtbeachtung liegt das gesamte Haftungsrisiko auf der Seite des Gerüstbau-Unternehmens.
Doch nicht jeder ist seit der Neufassung der Regeln im Februar 2019 der Meinung, dass eine optimale Unfallverhütung garantiert wird. In der aktuellen Ausgabe der ABZ liest man beispielweise, dass der Bundesverband und die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk mit der Regeländerung keine optimale Lösung sehen.
Die verschiedenen Lösungen, die auf der Bauma 2019 präsentiert wurden, sind sicherlich für den ein oder anderen Gerüstbauer interessant, doch müssen diese noch in der Praxis getestet werden. Der Verband und die Innung sehen schon in der unkorrekten Unfallstatistik das Problem. Hier wird beispielweise kein Unterschied zwischen Nutzern oder Gerüsterstellern gemacht. Daher ist zum heutigen Zeitpunkt noch unklar, ob die Unfallzahl durch die technischen Änderungen gesenkt werden können. Wir haben uns auf der Bauma 2019 umgesehen, um uns selber ein Bild machen.
Unser Fazit: Vorlaufende Absturzsicherheit hat Priorität

Über die Autorin: Elena
Elena Burgardt ist bereits seit 2016 im Bereich Online Marketing bei der Firma Rolle Gerüstvertrieb e.K. tätig. Da Schreiben eine Leidenschaft von Elena ist, übernahm Sie vor zwei Jahren den Gerüstblog und begeistert mit Ihren Beiträgen und Recherchen unterschiedliche Personengruppen.
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