Kaminofen-Verbot 2025: Was du jetzt wissen musst!

07.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen viele ältere Kaminöfen nicht mehr betrieben werden. Dieses Kaminofen Verbot trifft vor allem Geräte, die hohe Emissionen verursachen und nicht den aktuellen gesetzlichen Grenzwerten entsprechen. Was bedeutet das für dich als Kaminofenbesitzer? In diesem Beitrag erfährst du alles über die Regelungen, Fristen und Alternativen, damit du rechtzeitig handeln kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Kaminöfen sind betroffen? Vor allem Geräte, die vor dem Jahr 2010 installiert wurden und die neuen Emissionsgrenzwerte überschreiten.

  • Frist für Austausch oder Nachrüstung: Bis zum 31. Dezember 2024 müssen betroffene Öfen ersetzt, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

  • Warum das Verbot? Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und gesundheitsschädliche Emissionen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid zu reduzieren.

Kaminofen verbot 2025

Warum gibt es das Kaminofen-Verbot?

Das Kaminofen-Verbot wurde eingeführt, um die Luftqualität in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Alte Kaminöfen gelten als eine der größten Quellen für schädliche Emissionen, darunter Feinstaub und Kohlenmonoxid. Diese Schadstoffe können erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben, wie Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Probleme. Gleichzeitig tragen sie zur allgemeinen Luftverschmutzung und Umweltbelastung bei.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die klare Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Feuerungsanlagen definiert. Seit der Einführung der 2. Stufe der Verordnung im Jahr 2010 müssen insbesondere Altöfen entweder nachgerüstet oder durch emissionsarme Geräte ersetzt werden.

Welche Kaminöfen sind betroffen?

Von dem Kaminofen-Verbot sind in erster Linie ältere Kaminöfen betroffen, die vor dem Jahr 2010 gebaut oder installiert wurden. Diese Geräte überschreiten oftmals die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. In der 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung wurde festgelegt, dass der Feinstaubausstoß 0,15 Gramm pro Kubikmeter und der Kohlenmonoxid-Ausstoß 4 Gramm pro Kubikmeter nicht übersteigen darf.

Zusätzlich sind auch offene Kamine betroffen, sofern sie dauerhaft in Betrieb sind und nicht ausschließlich gelegentlich genutzt werden. Eine genaue Prüfung durch den zuständigen Schornsteinfeger kann darüber Auskunft geben, ob dein Kaminofen den Anforderungen entspricht oder nachgerüstet werden muss.

Gesetzliche Grundlagen: Was steht in der Bundesimmissionsschutzverordnung?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt die zulässigen Emissionswerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Deutschland. Die entscheidende Änderung trat im Jahr 2010 mit der 2. Stufe der Verordnung in Kraft. Seitdem gelten strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid, die von bestehenden Kaminöfen einzuhalten sind.

Für Kaminöfen, die vor dem 31. Dezember 2010 installiert wurden, bedeutet das konkret: Wenn die zulässigen Emissionswerte nicht eingehalten werden, muss der Ofen entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass der Betrieb von Holzöfen und Kaminen die Umwelt möglichst wenig belastet.

Quelle: Hark Kamine

Wichtiger Hinweis:

Alle Einzelraumfeuerstätten, die nach dem 21. März 2010 gebaut und in Betrieb genommen wurden, sind automatisch zugelassen. Sie entsprechen bereits ab Werk den geltenden Grenzwert-Richtlinien.

Fristen und Übergangsregelungen: Bis wann muss gehandelt werden?

Für alle betroffenen Kaminöfen galt eine klare Frist: Bis zum 31. Dezember 2024 müssten die Geräte entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Die Nachrüstung ist nur dann notwendig, wenn der Kaminofen die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid überschreitet.

Sollte eine Nachrüstung technisch oder finanziell nicht sinnvoll sein, bleibt als einzige Möglichkeit die Stilllegung des Ofens. Es war daher wichtig, rechtzeitig einen Schornsteinfeger zu Rate zu ziehen, der die genauen Emissionswerte des Geräts misst und dokumentiert. Nur so konntest du sicherstellen, dass du die gesetzlichen Vorgaben erfüllst.

Alternativen zum Kaminofen: Diese Heizsysteme kommen infrage

Falls du deinen alten Kaminofen ersetzen musst, gibt es mittlerweile eine Reihe moderner und umweltfreundlicher Alternativen, die sowohl effizient als auch emissionsarm sind. Eine der beliebtesten Optionen sind moderne Kaminöfen, die den aktuellen Grenzwerten entsprechen. Diese Geräte sind nicht nur effizienter, sondern auch schadstoffärmer als ihre Vorgänger.

Eine weitere Möglichkeit bieten Pelletöfen. Diese Heizsysteme sind besonders umweltfreundlich, da sie aus nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden und den Brennstoffverbrauch optimal regulieren. Wer langfristig auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, kann zudem eine Wärmepumpe in Betracht ziehen. Auch Gasheizungen bieten eine Alternative, allerdings sollten sie als Zwischenlösung betrachtet werden, da sie weiterhin auf fossile Brennstoffe angewiesen sind.

Kaminöfen modern, Pelletofen und Wärmepumpe

Kosten: Welche Ausgaben entstehen bei Nachrüstung oder Austausch?

Je nachdem, ob ein Kaminofen nachgerüstet oder durch ein neues Modell ersetzt werden muss, entstehen unterschiedliche Kosten. Die Nachrüstung eines bestehenden Ofens kann je nach Gerätetyp zwischen 500 und 1.500 Euro kosten. Hierbei handelt es sich meist um den Einbau von Filtern oder anderen technischen Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen.

Falls du dich für den Austausch des Kaminofens entscheidest, solltest du mit Kosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro für einen modernen Kaminofen rechnen. Pelletöfen oder andere Heizsysteme sind in der Regel teurer und können zwischen 3.000 und 10.000 Euro kosten. Langfristig zahlen sich diese Investitionen jedoch aus, da sie effizienter sind und niedrigere Betriebskosten verursachen.

Maßnahmen Kostenbereich
Nachrüstung (Filter etc.) 500 € - 1.500 €
Austausch Kaminofen 1.500 € - 4.000 €
Anschaffung Pelletofen 3.000 € - 10.000 €
Umstellung Wärmepumpe 8.000 € - 20.000 €

Ausnahmen: Wann gilt das Kaminofen-Verbot nicht?

Das Kaminofen-Verbot sieht auch Ausnahmen vor, die in bestimmten Fällen greifen. Zum Beispiel gelten für Denkmalschutzgebäude besondere Regelungen, da hier bauliche Anpassungen oft nicht möglich sind. Ebenso sind offene Kamine von der Regelung ausgenommen, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden, etwa zu besonderen Anlässen.

Einige Kaminöfen können auch einen sogenannten Bestandsschutz genießen. Ob dieser Schutz für dein Gerät gilt, muss jedoch individuell durch einen Schornsteinfeger geprüft werden. Er kann dir sagen, ob dein Kaminofen von der Regelung ausgenommen ist oder ob Maßnahmen notwendig sind.

Ich fasse nochmal zusammen:

  • Denkmalschutzgebäude
  • offene Kamine bei gelegentlicher Nutzung
  • Bestandsschutz

Das müssen Wohneigentümer jetzt tun

Wenn du einen Kaminofen besitzt, solltest du jetzt aktiv werden. Prüfe zunächst, ob dein Gerät betroffen ist. In der Regel gilt dies für alle Öfen, die vor 2010 installiert wurden. Der zuständige Schornsteinfeger kann die Emissionswerte prüfen und dich beraten, ob eine Nachrüstung oder ein Austausch notwendig ist.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Kaminofen-Verbot 2025

Betroffen sind vor allem Geräte, die vor 2010 installiert wurden und die neuen Emissionsgrenzwerte nicht erfüllen.

Einige Geräte können Bestandsschutz genießen. Ob dies für deinen Kaminofen gilt, prüft der Schornsteinfeger.

Kaminöfen, die die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten, sind weiterhin erlaubt. Moderne Kaminöfen und Pelletöfen sind hier gängige Alternativen.

Fazit

Das Kaminofen-Verbot 2025 erfordert von vielen Hausbesitzern, aktiv zu werden. Wenn du betroffen bist, solltest du sofort handeln, um Nachrüstungen oder den Austausch rechtzeitig zu planen. Moderne Alternativen sind nicht nur emissionsärmer, sondern oft auch effizienter im Verbrauch. Besonders wichtig ist es, rechtzeitig einen Schornsteinfeger zu Rate zu ziehen, der Klarheit über die Emissionswerte deines Ofens schafft.

Auch wenn die Kosten zunächst hoch erscheinen mögen, lohnen sich die Investitionen langfristig durch niedrigere Betriebskosten und einen geringeren Schadstoffausstoß. Das Kaminofen-Verbot ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer sauberen Umwelt und besseren Luftqualität für uns alle.

Beitrag verfasst von

Alexander Mitter
Gerüstexperte Verkauf


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Quellen:

  1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV):

  2. Umweltbundesamt:

  3. Deutsche Energie-Agentur (dena):

  4. Schornsteinfeger-Innung:

  5. Verbraucherzentrale:

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