Gerüstbau: Neuerungen im Schlechtwetterzeitraum 2021/22

01.09.2021

Nicht mehr lange und da kommt das Gerüstbau-Handwerk wieder in seine alljährliche „Schlechtwetterzeit“ – die kalte Jahreszeit zwischen November und März. In dieser Zeit erhöht sich das Arbeitsschutzrisiko auf den Baustellen durch die extremen Wetterlagen mit Schnee, Frost etc. und es kommt dadurch leider oft zu Arbeitsausfällen. Um in dieser Zeit die zahlreichen Entlassungen in Betrieben vermeiden zu können, wurde eine Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes konzipiert – das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz Saison-KUG).

Als Ausgleich für solche witterungsbedingte Arbeitsausfälle wurde den Gerüstbau-Betrieben bisher das tarifliche Überbrückungsgeld bis zur 150 Arbeitsausfallstunde und Saison-Kurzarbeitergeld ab der 151 Stunde von der Agentur für Arbeit gewährt (Quelle). Diese Sonderregelung aus zwei Leistungen ändert sich nun in der kommenden Schlechtwetterperiode 2021/22. Es gilt dann auch für den Gerüstbau – volle Teilnahme am Saison-Kurzarbeitergeld! Das frühere Überbrückungsgeld entfällt und das Saison-KUG kann bereits ab der 1. Ausfallstunde beantragt werden. Das Arbeitszeitguthaben und der Resturlaub müssen vor dem Bezug komplett aufgelöst sein. 

Weitere Informationen findet ihr hier.

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Elena Burgardt ist eine erfahrene Expertin im Bereich Gerüstbau und Sicherheit. Sie verfügt über umfangreiches Wissen in der Planung, Konstruktion und Inspektion von Gerüsten für verschiedene Anwendungen. Elena teilt ihr Fachwissen gerne durch das Schreiben informativer Artikel und Beiträge im Bereich Gerüst. Sie ist bestrebt, Lesern fundierte Informationen und nützliche Ratschläge zu bieten, um die richtigen Entscheidungen bei Gerüstprojekten zu treffen und die Sicherheit zu gewährleisten.

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