9 Regeln für mehr Arbeitssicherheit im Gerüstbau

11.08.2022

Die wichtigsten Bestimmungen für den Arbeitsschutz im Gerüstbau

Jede Baustelle birgt eine ganze Reihe von Gefahrenquellen. Wenn ein Gerüst aufgebaut werden soll, sind bestimmte Vorschriften zwingend einzuhalten, die der Arbeitssicherheit dienen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Regeln für euch zusammengestellt.

Im Handwerk ergeben sich immer wieder verschiedene gefährliche Situationen. Bei der Verwendung von Gerüsten lauern allerdings mitunter besondere Herausforderungen. Arbeiten in großen Höhen verlangen von jedem Mitarbeiter sowie seinen Vorgesetzten deshalb ein großes Maß an Vorsicht, sowohl im eigenen Interesse als auch aus Rücksicht gegenüber Unbeteiligten im Umfeld der Baustelle.

1. Der Gerüstbauer und seine Schutzkleidung

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit schreiben zwingend vor, dass ein Beschäftigter im Gerüstbau eine entsprechende Schutzkleidung tragen muss. Verbindlich sind in diesem Zusammenhang besonders das Arbeitssicherheitsgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung, aber auch im Sozialgesetzbuch finden sich relevante Verordnungen. Wichtig für die Sicherheit sind außerdem die Gebrauchsanweisungen der Hersteller der Ausrüstung oder der verwendeten Gegenstände.

Besonders die Schutzkleidung dient dem Arbeitsschutz und besteht unter anderem aus einer Warnweste – zum Beispiel beim Umgang mit Gerüsten in der Nähe von Verkehrswegen - , Sicherheitsschuhen, -handschuhen und einem Helm mit KinnriemenDer Kopfschutz hat der DIN EN 397 für Industrieschutzhelme zu entsprechen. Bei manchen Tätigkeiten, auch auf Gerüsten, muss der Mitarbeiter zusätzlich eine Schutzbrille tragen. Die Sicherheitsbekleidung schützt den Körper des Beschäftigten. Sie soll gravierenden Verletzungen vorbeugen, weshalb sie wichtige Körperregionen abdeckt.

2. Das Verhalten beim Gerüst Aufbau

Im Zentrum der Tätigkeiten stehen beim Gerüstbau die Gerüstbauarbeiten bei der Installation und der Demontage, wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind. Die Herstelleranleitung gibt dem Mitarbeiter eine verbindliche Anleitung, wie der Gerüst Aufbau stattzufinden hat. Zunächst misst er aber den für das Gerüst vorgesehenen Stellplatz aus und markiert ihn deutlich.

Der Beschäftigte stellt bereits in dieser Phase kleinste Unregelmäßigkeiten fest und notiert sie in einer Dokumentation. Etwa das Klemmen einer Befestigung oder einer Steckposition. Wenn ein Bauteil fehlt oder überzählig ist, darf der zuständige Vorgesetzte oder Beauftragte das Gerüst nicht für den Betrieb freigeben.

Denn beim Gerüstbau ist alles spontane Improvisieren eine unentschuldbare Fahrlässigkeit. Deshalb schreibt die neue TRBS 2121 das Erstellen einer derartigen Dokumentation sowie die Verbindlichkeit der Herstelleranweisung zwingend vor.

Die Dokumentation hilft später meist, wenn Mängel oder andere Probleme zu klären sind. Ein beschädigtes Bauteil des Gerüsts wird umgehend ersetzt und anschließend fachgerecht entsorgt. In der Herstelleranleitung notiert der Ausführende den Austausch des Bauteils.

3. Der Untergrund und die Verankerung

Der Boden, auf dem das Gerüst steht, muss einen sicheren Stand gewährleisten. Er darf keinesfalls nachgeben, ein weicher oder sandiger Untergrund sind keine geeignete Grundlage für eine Installation. Eine zuverlässige Verankerung an der Wand des Gebäudes bewahrt die Anlage vor einem Umstürzen. Außen muss sich ein Sicherheitsgeländer oder Seitenschutz befinden, um einen Absturz zu verhindern.

Der maximale Abstand zur Gebäudewand beträgt 30 Zentimeter, damit der Handwerker nicht in den Zwischenraum fallen kann. Wenn bautechnische Besonderheiten das Einhalten dieser Vorgabe verhindern, etwa bei vorstehenden Gebäudeteilen, ist dieser Bereich ebenfalls mit einem Geländer zu sichern. Für den Aufstieg zur nächsten Plattform sind nur sicher befestigte Leitern zulässig. Wird eine der Leitern zur Zeit nicht genutzt, muss die obere Luke geschlossen bleiben. So wird verhindert, dass ein Arbeiter von der höheren Ebene an dieser Stelle in den tieferen Arbeitsbereich abstürzen kann.

Grafik Wandabstand Gerüst

4. Den Arbeitsbereich auf dem Gerüst sichern

Bereits in einer Höhe von einem Meter besteht bei einem Sturz des Arbeiters eine erhebliche Verletzungsgefahr. Ab zwei Metern schreibt die Vorschrift 38 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine Absturzsicherung vor. Der Bereich, in dem die beauftragten Arbeiten stattfinden sollen, bedarf deshalb im Sinne der Arbeitssicherheit einer besonderen Aufmerksamkeit. Aus diesem Grunde wird das Tätigkeitsfeld auffällig markiert und besonders abgesichert. Der Handwerker soll außerdem bei seinen Tätigkeiten über einen festen und sicheren Stand verfügen, daher besteht der Boden aus einem festen Material, etwa aus Holz oder Metall. Zu seiner weiteren Sicherheit verfügt das Gerüst über einen Seitenschutz und eine Absperrung vor einem Abgrund.

Ein freistehender Treppenabsatz oder -lauf kann zu Unfällen führen wie auch eine Wandöffnung, und all diese Übergänge bedürfen einer ausreichenden Sicherung. Vor Arbeitsbeginn sind auf den Arbeitsplattformen sämtliche Bodenöffnungen, -vertiefungen oder Dachflächen sowie alle langen Kanten abgesperrt oder auf andere Weise gesichert. Denn es geht darum, alle potentiellen Gefahrenursachen zu beseitigen oder entsprechend zu kennzeichnen. Besteht eine Auffangeinrichtung oder wurde ein Geländer angebracht, eine Kette oder auch Seile, kann an dieser Stelle auf eine weitere Absperrung verzichtet werden. In manchen Fällen muss der Arbeiter jedoch ergänzend zu den vorhandenen Absperrungen ein Sicherheitsgeschirr tragen.

Grafik Gerüst

Die bei den Arbeiten auf einem Gerüst verwendeten Materialien und Utensilien dürfen die Handwerker nur auf Flächen abstellen, die zu diesem Zweck besonders gekennzeichnet sind. Eine Lagerung derartiger Gegenstände etwa auf einem Dachfanggerüst ist nicht zulässig.

Die Arbeitsflächen müssen außerdem ohne Einschränkungen erreichbar sein. Die Fluchtwege und alle Zugänge sind offen zu halten und dürfen nicht versperrt sein. Die für den Arbeitsfortschritt benötigten Materialien positionieren die Ausführenden stets so, dass auf dem gesamten Gerüst jederzeit ein problemloser Durchgang erhalten bleibt.

Arbeiten auf einem Gerüst mehrere Arbeiter auf verschiedenen Ebenen, versetzen sie ihre Standorte gegeneinander. Also befindet sich weder unmittelbar über noch unter einem Handwerker ein weiterer Beschäftigter. Damit verhindert man, dass ein herunterfallender Gegenstand einen Untenstehenden verletzt.

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5. Aufsicht und Kontrolle im Gerüstbau

Zwei Aufsichtspersonen sind bei Gerüsten für die Arbeitssicherheit zuständig. Beide müssen für ihre Kontrollfunktion besonders befähigt sein, etwa durch ihre berufliche Qualifikation oder eine hinreichende Einweisung in ihre Aufgaben. Eine dieser Personen prüft besonders den Gerüstbau, die andere beaufsichtigt die gesamte Baumaßnahme.

Der Arbeitsschutz mit allen seinen Vorschriften ist diesen Mitarbeitern hinlänglich bekannt aufgrund ihrer Ausbildung, einer umfassenden Berufserfahrung, oder sie sind zeitnah in diesem Arbeitsbereich tätig. Außerdem können sie an Schulungen teilgenommen haben im Bereich der Bau- und Arbeitsschutztechnik oder den technischen Baubestimmungen.

Für die Mitarbeiter im Gerüstbau müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz regelmäßige Unterweisungen in Arbeitsschutzbelangen stattfinden. Das Arbeitsschutzgesetz und besonders die dort genannten Arbeitszeitregelungen sind verbindlich. Die Mitarbeiter müssen im Gerüstbau die Gerüstbauarbeiten jederzeit in Kenntnis der aktuellen Vorschriften ausführen.

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6. Besondere Arbeitssituationen und die entsprechenden Maßnahmen

Die technischen Schutzmaßnahmen beinhalten auch Bestimmungen über die Absturzsicherung. Die überarbeiteten Technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS) Nr. 2121 schreiben zu ihrer Umsetzung einen Seitenschutz vor. Wenn Gerüstteile per Hand aufwärts transportiert werden, darf die Gerüstplanung auf einen zweiteiligen Seitenschutz in allen Lagen nicht verzichten. Die oberste Gerüstlage ist aus praktischen Gründen von dieser Bestimmung ausgenommen, der Seitenschutz muss hier aber wenigstens in einteiliger Ausführung vorhanden sein.

7. Sicherungen bei der Gerüstmontage

Beim Aufbau, aber auch bei Umbauten oder dem Gerüst Abbau verlangen die neuen Vorschriften ein Montage-Sicherungsgeländer. Nur wenn dieses nicht eingesetzt werden kann, sind Auffangeinrichtungen (Schutznetze oder PSAgA) zulässig. Diese Regelung gilt auch für Treppentürme, Raumgerüste, Hängegerüste, Überbrückungen und auskragende Gebäude sowie Gerüstteile oder Vorsprünge. All diese Lösungen sind aber nur zulässig, wenn geeignete Anschlagpunkte gefunden werden.

8. Vorbereitet sein auf die Rettung

Nach den aktuellen Regelungen muss am Einsatzort stets eine Ausrüstung für die Rettung eines Abgestürzten vorhanden sein. Das Personal ist außerdem zu informieren, was in einem Notfall erforderlich werden kann. Schon bei der Gefährdungsbeurteilung sind die eventuell Beteiligten auf mögliche Verletzungen infolge eines Aufpralls auf das Gerüst hinzuweisen. Oder über Möglichkeiten, wie sie sich bei einem entstehendem Hängetrauma verhalten sollten.

9. Neue Regeln für Zugänge

Die Bestimmungen für Zugänge sind nicht nur für Gerüstnutzer relevant, sondern auch für Ausschreiber, Planer und andere in die Erstellung involvierte Personen. Bei einer Gerüsthöhe über 5 Meter sind nur noch Aufzüge, Treppen oder Transportbühnen für den Zugang erlaubt. Besteht keine Möglichkeit, am Gerüst einen Aufzug oder eine normale Transportbühne anzubringen, muss wenigstens ein Treppenaufgang vorhanden sein. Mit Leiterdurchstiegen dürfen höchstens zwei Lagen verbunden sein, die nicht das einzurüstende Gebäude umlaufen dürfen.

Zum Ballastieren eines Gerüsts sind nur noch feste Baustoffe erlaubt, also etwa Beton oder Stahl. Ausdrücklich nennen die TRBS 2121 zwar nur fahrbare Gerüste, aber auch bei den Standgerüsten sind diese Materialien beim Beschweren der Konstruktion der allgemeine Standard.

Autorenbox

Elena Burgardt ist eine erfahrene Expertin im Bereich Gerüstbau und Sicherheit. Sie verfügt über umfangreiches Wissen in der Planung, Konstruktion und Inspektion von Gerüsten für verschiedene Anwendungen. Elena teilt ihr Fachwissen gerne durch das Schreiben informativer Artikel und Beiträge im Bereich Gerüst. Sie ist bestrebt, Lesern fundierte Informationen und nützliche Ratschläge zu bieten, um die richtigen Entscheidungen bei Gerüstprojekten zu treffen und die Sicherheit zu gewährleisten.

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