Absturzsicherung bei Gerüstbauarbeiten

14.01.2020

Gesetzliche Vorschriften für die Absturzsicherung

Die neuen und verschärften Änderungen der technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ und Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“, die im Februar 2019 in Kraft getreten sind, haben in der Gerüstbauwelt einiges verändert.

Die Abstürze gelten bis heute noch als häufigste Todesursache am Bau. Das möchte die BG Bau mit ihren geänderten Vorschriften verhindern. Mit neuen TRBS 2121-1 schreibt sie nun strengere Richtlinien beim Gerüst-Aufbau bzw. Abbau vor, womit die Gerüstersteller nach dem TOP-Prinzip handeln müssen – das bedeutet technische vor organisatorischen vor persönlichen Maßnahmen. Außerdem muss bereits in der Planungsphase eine Montageanweisung vom Gerüstersteller angefertigt werden sowie am einzurüstenden Objekt die Ausrüstung zur Rettung gemäß Rettungskonzept vorhanden sein. Zudem ändern sich auch die aktuellen Anforderungen an die Zugänge zum Arbeitsplatz, die den Einsatz von Treppen, Aufzügen oder Hebebühnen ab einer bestimmten Gerüsthöhe fordern.

Absturzsicherung nach TOP-Prinzip

Die TRBS 2121-1 regelt die Schutzmaßnahmen wie folgt

(Quelle)

- Absturzsicherungen sind technische Maßnahmen und sind als Seitenschutz, Geländer oder Abdeckungen anzubringen.

Gerüstaufbau mit dem Montagesicherungsgeländer von Blizzard

Montagesicherungsgeländer

Bereits bei der Gerüstmontage müssen die Gerüstbauer gesichert werden, z.B. mithilfe eines Montagesicherungsgeländers (kurz MSG), Es gibt MSG in verschiedenen Ausführungen je nach Gerüsthersteller, z.B. als teleskopierbare Elemente. Beim Blizzard Gerüst besteht das MSG aus einem Aluminiumgeländer und sogenannten Montageplatten und erfüllt somit von vornherein den zweiteiligen Seitenschutz. Das Montage-Sicherungs-Geländer von Blizzard ist dabei sicher, schnell und einfach auf der Baustelle einzusetzen. Unsere Mitarbeiter zeigen Ihnen im kurzen Video wie leicht das geht.

  • Auffangeinrichtungen müssen in solchen Fällen vorhanden sein, wenn die Absturzsicherungen nicht verwendet werden können, z. B. Schutznetze, Schutzwände, Schutzgerüste.
  • Sind aufgrund der Eigenart des Objektes sowohl die Absturzsicherungen als auch Auffangeinrichtungen nicht möglich, muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden, z. B. Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte und Trägerklemmen.

Detaillierte Informationen zu Schutzmaßnahmen gemäß TRBS 2121-1 entnehmen Sie bitte der offiziellen Norm hier → Link

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Autorenbox

Elena Burgardt ist eine erfahrene Expertin im Bereich Gerüstbau und Sicherheit. Sie verfügt über umfangreiches Wissen in der Planung, Konstruktion und Inspektion von Gerüsten für verschiedene Anwendungen. Elena teilt ihr Fachwissen gerne durch das Schreiben informativer Artikel und Beiträge im Bereich Gerüst. Sie ist bestrebt, Lesern fundierte Informationen und nützliche Ratschläge zu bieten, um die richtigen Entscheidungen bei Gerüstprojekten zu treffen und die Sicherheit zu gewährleisten.

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